Arbeitsschutz ist eine Führungsaufgabe

Jeder Unternehmer ist gesetzlich nach der Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – Grundsätze der Prävention – verpflichtet, die Mitarbeiter zu unterweisen. Die rechtliche Verantwortung liegt dabei beim Unternehmer bzw. dem Arbeitgeber.
Ziel der Unterweisungen ist es, die Beschäftigten über mögliche Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit zu informieren bzw. aufzuklären. Dadurch soll die Sicherheit im Unternehmen nachträglich gestärkt werden.
Gem. §4 der DGUV Vorschrift 1 sollten die Unterweisung bei der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme erfolgen und sodann mindestens einmal jährlich bzw. erforderlichenfalls sogar alle 6 Monate wiederholt werden. Dabei ist die Durchführung der Sicherheitsunterweisungen zu dokumentieren.
Genau hierbei helfen wir Ihnen mit unserer Plattform! Sie können hier die Seminare online durchführen und haben eine digitale Übersicht der Maßnahmen.

Was ist Arbeitsschutz?

Aufgaben des Arbeitsschutzes

§1 Abs. 1 ArbSchG

Das Gesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes

zu sichern und zu verbessern

§2 Abs. 1 ArbSchG

Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit im Unternehmen

Wer ist verantwortlich für den Arbeitsschutz?

/ Im Unternehmen /

Grundpflichten des Arbeitgebers

§3 ArbSchG

Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe

Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer (Sicherheit und Gesundheit derBeschäftigten).
Maßnahmen zum Arbeitsschutz müssen regelmäßig auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden

Nachweispflicht der Überprüfungen und Mängelbehebung beim Arbeitsschutz

Geeignete Betriebsorganisation, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten

§3 ArbSchG

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben

Weitere Pflichten des Arbeitgebers

/ Arbeitsschutz /

01

Übertragung

§7 ArbSchG

Die Übertragung der Verantwortung zum Thema Arbeitschutz darf nur auf befähigte Personen geschehen.

02

Zusätzlicher Schutz

§9 ArbSchG

Bei besonderen Gefahren während der Arbeit müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.

03

Erste Hilfe

§10 ArbSchG

Es müssen im Unternehmen u.a. Ersthelfer benannt werden und Notfallmaßnahmen bekannt sein.

04

Unterweisung

§ 12 ArbSchG

Die Beschäftigten müssen ausreichend und angemessen im Arbeitsschutz unterwiesen werden.

Mögliche Konsequenzen nach einem Arbeitsunfall

/ Für Sie als Unternehmer /

01

§229 und 222 StGB

Bei Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung drohen bei Verletzung bis zu 3 Jahre und bei Tötung 5 Jahre Freiheitsstrafe.

02

§130 OWG, §209 SGB VII

Bei Verletzung der Aufsichtspflicht drohen bis zu 35.000 € Bußgeld.
Hiervon bis zu 10.000 € durch die Berufsgenossenschaft (BG) und bis zu 25.000 € durch die Arbeitsschutzbehörde.

03

§110 SGB VII - Regress

Bei Fahrlässigkeit kann die BG Schadensersatzforderungen bei Ihnen geltend machen.

Sie müssen dann die gesamten Reha- und Leistungskosten zurückzahlen (Regress).

04

Reputation

Durch die Verunfallung von Mitarbeitern kann Ihre Reputation leiden und neue Mitarbeiter sowie Kunden bleiben Ihrem Unternehmen fern.

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