Arbeitsschutz ist eine Führungsaufgabe
Was ist Arbeitsschutz?
Aufgaben des Arbeitsschutzes
§1 Abs. 1 ArbSchG
Das Gesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zu sichern und zu verbessern
§2 Abs. 1 ArbSchG
Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit im Unternehmen
Wer ist verantwortlich für den Arbeitsschutz?
/ Im Unternehmen /
- Einzelunternehmung
- Inhaber
- GmbH
- Geschäftsführer
- AG, Genossenschaft
- Vorstand
- OHG, KG
- Vertretungsberechtigte(r)
- Gesellschafter
- GmbH u. Co KG
- Geschäftsführer der
- GmbH
Grundpflichten des Arbeitgebers
§3 ArbSchG
Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer (Sicherheit und Gesundheit derBeschäftigten).
Maßnahmen zum Arbeitsschutz müssen regelmäßig auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden
Nachweispflicht der Überprüfungen und Mängelbehebung beim Arbeitsschutz
Geeignete Betriebsorganisation, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten
§3 ArbSchG
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben
Weitere Pflichten des Arbeitgebers
/ Arbeitsschutz /
01
Übertragung
§7 ArbSchG
Die Übertragung der Verantwortung zum Thema Arbeitschutz darf nur auf befähigte Personen geschehen.
02
Zusätzlicher Schutz
§9 ArbSchG
Bei besonderen Gefahren während der Arbeit müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.
03
Erste Hilfe
§10 ArbSchG
Es müssen im Unternehmen u.a. Ersthelfer benannt werden und Notfallmaßnahmen bekannt sein.
04
Unterweisung
§ 12 ArbSchG
Die Beschäftigten müssen ausreichend und angemessen im Arbeitsschutz unterwiesen werden.
Mögliche Konsequenzen nach einem Arbeitsunfall
/ Für Sie als Unternehmer /
01
§229 und 222 StGB
Bei Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung drohen bei Verletzung bis zu 3 Jahre und bei Tötung 5 Jahre Freiheitsstrafe.
02
§130 OWG, §209 SGB VII
03
§110 SGB VII - Regress
Bei Fahrlässigkeit kann die BG Schadensersatzforderungen bei Ihnen geltend machen.
Sie müssen dann die gesamten Reha- und Leistungskosten zurückzahlen (Regress).
04
Reputation
Durch die Verunfallung von Mitarbeitern kann Ihre Reputation leiden und neue Mitarbeiter sowie Kunden bleiben Ihrem Unternehmen fern.