Büro

Egal ob im Home-Office oder Büro, bestimmte Themen müssen geschult werden, z.B. Bildschirmarbeitsplatz, Mobbing, Ergonomie,…

Betrieb

Die Beschäftigten müssen für die Gefährdungen unterrichtet werden, z.B. im Umgang mit Staplern, Leitern und bei Notfällen.

Bau

Die Unfallgefahr ist auf Baustellen sehr hoch, deshalb ist es wichtig, die Regeln zu kennen, z.B. bei Gerüsten, Erdarbeiten oder Zementarbeiten.

Ihre Sicherheit ist unser Geschäft.

Die Anforderungen für Unternehmen steigen immer mehr. Mitarbeiter müssen nicht nur unterwiesen werden, die Unterweisungen müssen auch rechtskonform dokumentiert werden.

Mit unserer Softwarelösung können Sie Ihre Mitarbeiter im Unternehmen schulen – egal ob es 10, 100 oder 1.000 sind.

Das Thema Unterweisungen im Unternehmen sollte nicht nur deshalb durchgeführt werden, weil es eine gesetzliche Vorgabe ist.Das Wohl der Mitarbeiter sollte jedem am Herzen liegen.

Durch die Unterweisungen können Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter im Unternehmen nachhaltig verbessern und so auch die Motivation steigern.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen brauchen eine Unterweisung, damit sie auf Gefährdungen „richtig“ reagieren können. Es ist unser bestreben, dass die Mitarbeiter gesundheitsgerecht und störungsfrei im Unternehmen arbeiten können.

Hierbei möchten wie Sie unterstützen und Ihnen verschiedene Unterweisungen an die Hand geben, um Sie in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.

01

Übertragung
7 ArbSchG
  • Die Übertragung der Verantwortung zum Thema Arbeitschutz darf nur auf befähigte Personen geschehen.

2. Paket

„Mittlere Unternehmen“
11,90 / zzgl. MwSt.
  • Preis pro Monat je Mitarbeiter
  • 10 – 50 Mitarbeiter
  • 50 Unterweisungen
  •  

3. Paket

„Große Unternehmen“
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
  • Anfrage
  • ab 50 Mitarbeiter
  • 50 Unterweisungen
  •  

Highlights

von der Unterweisungs-Akademie

Mobile App

Neben der webbasierten Software können Sie auch über die mobile App arbeiten.

Zeitersparnis

Innerhalb kürzester Zeit können Sie die Webinare den Mitarbeitern zuordnen.

Intuitive Bedienung

Die Bedienung der Software ist selbsterklärend und wird durch Lernvideos unterstützt.

Optimierung

Wir arbeiten weiterhin an der stetigen Verbesserung sowie Erweiterung der Plattform.

Flexibilität

Durch das digitale Lernen können Mitarbeiter sich flexibel weiterbilden. So müsste niemand nachgeschult werden, sollte z. B. diese Person bei einer Präsenzschulung krank gewesen sein.

Neue Kurse

Ihnen fehlen Unterweisungsthemen? Teilen Sie uns diese gerne mit; wir arbeiten ständig an der Erweiterung der angebotenen Webinare.

Qualität

Durch verschiedene Qualitätsüberprüfungen bieten wir Ihnen hochwertige Kurse mit jeweils einem Zertifikat zu unterschiedlichen Themen an.

Was ist Arbeitsschutz?

Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Aufgaben des Arbeitsschutzes

§1 Abs. 1 ArbSchG

Das Gesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern

§2 Abs. 1 ArbSchG

Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind alle Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – einschließlich der Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit im Unternehmen

Grundpflichten des Arbeitgebers

§3 ArbSchG

3 ArbSchG

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben

Arbeitsschutz ist Führungsaufgab

Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer (Sicherheit und Gesundheit der

Beschäftigten)Maßnahmen zum Arbeitsschutz müssen regelmäßig auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden

Nachweispflicht der Überprüfungen und Mängelbehebung beim Arbeitsschutz

Geeignete Betriebsorganisation, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten

Weitere Pflichten des Arbeitgebers

Im Unternehme

01

Übertragung

§7 ArbSchG

Die Übertragung der Verantwortung zum Thema Arbeitschutz darf nur auf befähigte Personen geschehen.

02

Zusätzlicher Schutz

$9 ArbSchG

Bei besonderen Gefahren während der Arbeit müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden.

03

Erste Hilfe

§10 ArbSchG

Es müssen im Unternehmen u.a. Ersthelfer benannt werden und Notfallmaßnahmen bekannt sein

04

Unterweisung

§ 12 ArbSchG

Die Beschäftigten müssen ausreichend und angemessen im Arbeitsschutz unterwiesen werden.

Wer ist verantwortlich für den Arbeitsschutz?

Einzelunternehmung

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